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KI-Kompetenzschulung Übersicht

KI-Kompetenz-Nachweis

KI-Kompetenz nachweisen — was nach Art. 4 EU AI Act zählt.

Art. 4 EU AI Act verlangt KI-Kompetenz, sagt aber nichts darüber, wie der Nachweis genau aussehen muss. Diese Seite erklärt, welche Bausteine in der Praxis als belastbarer Nachweis gelten — und welche Form Aufsichtsbehörden, Versicherer und Vertragspartner typischerweise sehen wollen.

Was als belastbarer Nachweis gilt

Drei Elemente: 1.) Inhaltsbezogene Schulung mit dokumentierten Lerninhalten. 2.) Teilnehmernachweis (Name, Datum, Anwesenheitsdauer). 3.) Zertifikatsnummer oder Bescheinigung pro Person. Optional ergänzt durch eine Lernkontrolle. Best Practice: Eine Teilnahmebescheinigung mit Schulungsinhalten, Datum, Trainer und Zertifikatsnummer ist in 90 Prozent der Fälle der ausreichend belastbare Nachweis.

Was nicht ausreicht

Eine pauschale Aussage „unsere Mitarbeiter wissen Bescheid" ohne dokumentierten Termin. Eine kostenfreie 30-Minuten-YouTube-Schulung ohne Teilnahmenachweis. Eine reine KI-Richtlinie ohne Schulung. Eine Schulung von 2023 ohne Auffrischung — KI-Tools haben sich seitdem fundamental verändert. Eine Bescheinigung ohne Inhaltsangabe. All das erfüllt die Pflicht aus Art. 4 nicht zuverlässig.

Wie ein BonusKI-Nachweis aufgebaut ist

Pro Teilnehmender eine Teilnahmebescheinigung mit Vor- und Nachname, Datum der Schulung, Dauer, Format (Microsoft Teams Webinar), Schulungsinhalten (Liste der behandelten Themen), Trainer, Zertifikatsnummer im Format KI-{Jahr}-{Kundencode}-{Lfdnr}, optional Lernkontroll-Ergebnis, rechtlichem Hinweis und Aussteller-Signatur. Plus pro Unternehmen ein Dokumentationspaket mit Teilnehmerliste und Schulungsbeschreibung.

Wie oft muss der Nachweis erneuert werden?

Art. 4 schreibt keine feste Frist vor. Best Practice: jährliche Auffrischung plus anlassbezogene Updates (neues KI-Tool im Einsatz, KI-Vorfall im Unternehmen, neue Aufsichtshinweise). Begründung: KI-Tools, Risiken und Anwendungsfälle ändern sich schnell. Wer 2025 schult und 2027 dieselbe Bescheinigung vorlegt, hat einen veralteten Nachweis — und im Streitfall eine schwache Position.

Häufige Fragen

Reicht eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis?

In der Regel ja — sofern sie Schulungsinhalte, Datum, Trainer, Teilnehmerangabe und Zertifikatsnummer enthält. Eine reine „hat teilgenommen"-Bescheinigung ohne Inhalte reicht nicht.

Brauche ich zusätzlich eine KI-Richtlinie?

Empfohlen, nicht zwingend aus Art. 4. Eine KI-Richtlinie definiert, was im Unternehmen zulässig ist — sie macht die Schulung erst praktisch wirksam. Best Practice: Schulung plus KI-Richtlinie plus Dokumentation als Dreiklang.

Wie lange muss ich den Nachweis aufbewahren?

Empfohlen mindestens für die Dauer der Tätigkeit der Teilnehmenden plus Verjährungsfristen aus DSGVO und arbeitsrechtlichem Kontext (typisch 3-10 Jahre). Bei laufender Beschäftigung wird der Nachweis ohnehin durch jährliche Auffrischungen aktualisiert.

Akzeptieren Versicherer und Aufsichtsbehörden die BonusKI-Bescheinigung?

Es gibt keine staatliche Anerkennung von KI-Schulungen — die BonusKI-Bescheinigung ist also keine amtliche Zertifizierung. Sie dokumentiert aber alle für Art. 4 relevanten Elemente und entspricht dem in der Praxis üblichen Nachweisstandard. Eine endgültige Akzeptanz hängt vom Einzelfall ab.

Für Beratungskunden

Sie arbeiten bereits mit BonusKI als Berater?

Für laufende Beratungskunden bieten wir die KI-Kompetenzschulung zu speziellen Konditionen an. Die Schulung passt sich nahtlos in Ihren bestehenden Beratungsprozess ein — von KI-Inventar über Nutzungsrichtlinie bis zur dokumentierten Schulungsmaßnahme. Sprechen Sie uns einfach in Ihrer nächsten Beratung an.

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Belastbarer Nachweis ab dem ersten Termin.

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Diese Seite ist allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.