Zum Hauptinhalt springen
KI-Kompetenzschulungszentrum

KI-Kompetenz-Nachweis

KI-Kompetenz nachweisen — was nach Art. 4 EU AI Act zählt.

Art. 4 EU AI Act verlangt KI-Kompetenz, schreibt aber kein einheitliches amtliches Zertifikat vor. Diese Seite erklärt, welche Dokumentationsbausteine in der Praxis sinnvoll sind und welche Form Unternehmen intern nachvollziehbar ablegen sollten.

Was als belastbarer Nachweis gilt

Drei Elemente sind sinnvoll: 1.) Inhaltsbezogene Schulung mit dokumentierten Lerninhalten. 2.) Teilnehmernachweis (Name, Datum, Anwesenheitsdauer). 3.) Zertifikatsnummer oder Bescheinigung pro Person. Optional ergänzt durch eine Lernkontrolle. Best Practice: Eine Teilnahmebescheinigung mit Schulungsinhalten, Datum, Trainer und Zertifikatsnummer ist ein gut nachvollziehbarer Nachweisbaustein.

Was nicht ausreicht

Schwach dokumentiert sind pauschale Aussagen wie „unsere Mitarbeiter wissen Bescheid" ohne dokumentierten Termin, eine reine KI-Richtlinie ohne Schulung oder eine Bescheinigung ohne Inhaltsangabe. Auch sehr alte Schulungen sollten überprüft werden, weil KI-Tools, Risiken und Anwendungsfälle sich schnell ändern.

Wie ein BonusKI-Nachweis aufgebaut ist

Pro Teilnehmender eine Teilnahmebescheinigung mit Vor- und Nachname, Datum der Schulung, Dauer, Format (Microsoft Teams Webinar), Schulungsinhalten (Liste der behandelten Themen), Trainer, Zertifikatsnummer im Format KI-{Jahr}-{Kundencode}-{Lfdnr}, optional Lernkontroll-Ergebnis, rechtlichem Hinweis und Aussteller-Signatur. Plus pro Unternehmen ein Dokumentationspaket mit Teilnehmerliste und Schulungsbeschreibung.

Wie oft muss der Nachweis erneuert werden?

Art. 4 schreibt keine feste Frist vor. Best Practice: jährliche Auffrischung plus anlassbezogene Updates (neues KI-Tool im Einsatz, KI-Vorfall im Unternehmen, neue Aufsichtshinweise). Begründung: KI-Tools, Risiken und Anwendungsfälle ändern sich schnell. Wer 2025 schult und 2027 dieselbe Bescheinigung vorlegt, hat einen veralteten Nachweis — und im Streitfall eine schwache Position.

Häufige Fragen

Reicht eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis?

In der Regel ja — sofern sie Schulungsinhalte, Datum, Trainer, Teilnehmerangabe und Zertifikatsnummer enthält. Eine reine „hat teilgenommen"-Bescheinigung ohne Inhalte reicht nicht.

Brauche ich zusätzlich eine KI-Richtlinie?

Empfohlen, nicht zwingend aus Art. 4. Eine KI-Richtlinie definiert, was im Unternehmen zulässig ist — sie macht die Schulung erst praktisch wirksam. Best Practice: Schulung plus KI-Richtlinie plus Dokumentation als Dreiklang.

Wie lange muss ich den Nachweis aufbewahren?

Empfohlen mindestens für die Dauer der Tätigkeit der Teilnehmenden plus Verjährungsfristen aus DSGVO und arbeitsrechtlichem Kontext (typisch 3-10 Jahre). Bei laufender Beschäftigung wird der Nachweis ohnehin durch jährliche Auffrischungen aktualisiert.

Akzeptieren Versicherer und Aufsichtsbehörden die BonusKI-Bescheinigung?

Es gibt keine staatliche Anerkennung von KI-Schulungen — die BonusKI-Bescheinigung ist also keine amtliche Zertifizierung. Sie dokumentiert die wesentlichen Elemente der absolvierten Schulungsmaßnahme. Eine endgültige Bewertung hängt immer vom Einzelfall ab.

Für Beratungskunden

Sie arbeiten bereits mit BonusKI als Berater?

Für laufende Beratungskunden bieten wir die KI-Kompetenzschulung zu speziellen Konditionen an. Die Schulung passt sich nahtlos in Ihren bestehenden Beratungsprozess ein — von KI-Inventar über Nutzungsrichtlinie bis zur dokumentierten Schulungsmaßnahme. Sprechen Sie uns einfach in Ihrer nächsten Beratung an.

Sonderkonditionen anfragen →

Belastbarer Nachweis ab dem ersten Termin.

BonusKI liefert die Bescheinigung pro Person und das Dokumentationspaket fürs Unternehmen — Sie haben den Nachweis sauber in der Akte.

Diese Seite ist allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.