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EU AI Act · Verordnung (EU) 2024/1689 · Artikel 4

AI Act Art. 4 — KI-Kompetenz für Unternehmen seit 2. Februar 2025 Pflicht.

Wer KI-Systeme im Unternehmen nutzt — auch nur ChatGPT oder Microsoft Copilot — muss seit dem 2. Februar 2025 nachweisen, dass die eigenen Mitarbeitenden über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Diese Seite erklärt, was Art. 4 verlangt, wer betroffen ist und was konkret zu tun ist.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
Art. 4 Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act)
Anwendbar seit
2. Februar 2025
Betroffen
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen — alle Unternehmensgrößen
Geforderte Maßnahme
„Ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" für Personal und Beauftragte
Empfohlener Nachweis
Schulung + Teilnahmebescheinigung + interne KI-Richtlinie
Sanktionsrahmen
Indirekt über Art. 99 (Bußgelder bei AI-Act-Verstößen)

Was sagt Art. 4 EU AI Act konkret?

Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, „nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" beim eigenen Personal und bei Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, sicherzustellen. Dabei sind die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, die Ausbildung, der Einsatzkontext und die betroffenen Personengruppen zu berücksichtigen. Es gibt keine vorgeschriebene Schulungsform — aber die Maßnahme muss dokumentiert und angemessen sein.

Seit wann gilt die Pflicht?

Die KI-Kompetenz-Pflicht aus Art. 4 ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar. Sie ist die erste Anwendungsphase des AI Act und greift unabhängig vom konkreten Risikograd der eingesetzten KI-Systeme. Wer KI im Unternehmen nutzt — auch nur ChatGPT oder Microsoft Copilot — ist Betreiber und damit verpflichtet.

Wer ist betroffen?

Praktisch jedes Unternehmen, das KI-Systeme nutzt oder bereitstellt. „Betreiber" ist jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System „in eigener Verantwortung" verwendet, sofern die Nutzung nicht persönlich-privat ist. Die Pflicht gilt unabhängig von Größe, Branche oder Risikoklasse: vom KMU mit ChatGPT-Nutzung bis zum Konzern mit eigener KI-Entwicklung.

Was müssen Unternehmen konkret tun?

Drei Bausteine: 1.) Schulungsmaßnahme zur KI-Kompetenz für betroffenes Personal (Inhalte: Grundlagen, Datenschutz, Risiken, Halluzinationen, Prompting, interne Regeln). 2.) Dokumentation: wer wurde wann geschult, mit welchen Inhalten und welchem Ergebnis. 3.) Interne KI-Richtlinie als Rahmen für die zulässige Nutzung. Eine Teilnahmebescheinigung mit Lerninhalten und Datum ist der einfachste belastbare Nachweis.

Was passiert bei Nicht-Erfüllung?

Art. 4 selbst enthält keine eigene Bußgeldhöhe, aber Verstöße gegen den AI Act können nach Art. 99 mit erheblichen Sanktionen belegt werden. Wichtiger im Alltag: bei Datenschutz- oder Compliance-Vorfällen wird KI-Kompetenz zum Sorgfaltsmaßstab. Wer keine dokumentierte Schulung hat, hat im Schadensfall eine schwächere Position — sowohl gegenüber Aufsicht als auch versicherungsrechtlich.

Reicht eine einmalige Schulung?

Nein, nicht dauerhaft. KI-Tools, Risiken und Anwendungsfälle ändern sich schnell — eine einmalige Schulung deckt den Stand zum Zeitpunkt ab. Empfohlen ist eine jährliche Auffrischung plus anlassbezogene Updates (neues Tool im Einsatz, neue Vorfälle, neue Aufsichtshinweise). Die Erstschulung legt den Grundstein, die Wiederholung sichert die Pflicht ab.

KI-Richtlinie vs. KI-Schulung — was ist Pflicht?

Art. 4 schreibt KI-Kompetenz als Maßnahme vor — eine Schulung ist die naheliegendste Form. Die KI-Richtlinie ist nicht direkt aus Art. 4 geboten, aber ohne klare Regeln ist eine Schulung wenig wert: was gelernt wurde, muss ja im Alltag auch gelten. Best Practice: Schulung + KI-Richtlinie + Dokumentation als Dreiklang.

Wortlaut Art. 4 (Auszug)

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, sicherzustellen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind."

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 — EUR-Lex

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Häufige Fragen zu Art. 4 EU AI Act

KI-Kompetenz richtig einordnen.

Ab wann gilt Art. 4 EU AI Act?

Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar. Sie ist die erste verbindlich greifende Stufe des AI Act.

Wer ist nach Art. 4 zur KI-Kompetenz verpflichtet?

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist jedes Unternehmen, das KI-Systeme im eigenen Verantwortungsbereich nutzt — von ChatGPT-Nutzung im Marketing bis zur eigenen KI-Entwicklung.

Welche Schulungsform ist vorgeschrieben?

Keine bestimmte. Art. 4 fordert ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" — die Form (Webinar, E-Learning, Inhouse, Selbststudium) ist frei wählbar, solange Inhalte, Tiefe und Dokumentation zum Risiko passen.

Reicht eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis?

Eine Teilnahmebescheinigung mit Inhalt, Datum, Trainer und Teilnehmerangaben ist ein sinnvoller Nachweisbaustein. Vollständige Compliance hängt zusätzlich an interner KI-Richtlinie, Dokumentation der Maßnahme und gegebenenfalls Lernkontrolle.

Sind kleine Unternehmen ausgenommen?

Nein. Art. 4 kennt keine KMU-Ausnahme. Die Pflicht skaliert in der Tiefe (kleines Unternehmen mit ChatGPT braucht weniger als ein Konzern mit eigener KI), aber sie greift überall.

Was muss eine KI-Kompetenz-Schulung inhaltlich abdecken?

Empfohlen sind: Grundlagen KI und generative KI, EU AI Act und KI-Kompetenz, Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse, urheberrechtliche und ethische Risiken, Halluzinationen und Bias, sicheres Prompting, rollenbezogene Praxisbeispiele, interne Nutzungsregeln und Meldewege.

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Hinweis: Diese Seite ist allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Für konkrete rechtliche Bewertungen ziehen Sie bitte einen Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragten oder andere fachkundige Stellen hinzu.