Was sagt Art. 4 EU AI Act konkret?
Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, „nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" beim eigenen Personal und bei Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, sicherzustellen. Dabei sind die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, die Ausbildung, der Einsatzkontext und die betroffenen Personengruppen zu berücksichtigen. Es gibt keine vorgeschriebene Schulungsform — aber die Maßnahme muss dokumentiert und angemessen sein.