
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Coaching, Beratung & Entwicklungsleistungen
§ 1 – Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Coaching, Beratung, Schulung und Entwicklungsleistungen zwischen der
Bonus Service BS GmbH (BonusKI)
Geschäftsführer: Uwe Cronenbroeck
Dorotheenstr. 5, 45130 Essen
E-Mail: info@bonuski.de
Tel.: 0201-89083160
USt-IdNr.: DE368446470
HRB 35537 Amtsgericht Essen
(nachfolgend: „Anbieter“)
und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend: „Kunde“).
1.2 Die Leistungen des Anbieters richten sich vorrangig an Unternehmer (§ 14 BGB). Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nur auf Basis gesonderter Vereinbarung geschlossen; für solche Verträge gelten die gesonderten Privatkunden-AGB.
1.3 Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 – Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien, oder
- schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters nach Buchung durch den Kunden, oder
- Annahme eines über Lexoffice oder vergleichbare Systeme erstellten Angebots durch den Kunden.
2.2 Angebote und Preisangaben des Anbieters sind freibleibend und nicht bindend, bis ein Vertrag gemäß 2.1 geschlossen wird.
2.3 Der Anbieter behält sich vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z. B. bei Kapazitätsengpässen oder Nichteignung).
§ 3 – Leistungsbeschreibung
3.1 Coaching-Leistungen
Der Anbieter erbringt individuelle 1:1 Coaching-Sitzungen per Videokonferenz oder persönlich (nach Vereinbarung) in den Bereichen:
- Künstliche Intelligenz (KI) und Automatisierung
- KI-Implementierung in Unternehmen
- Digitale Transformation und Prozessoptimierung
- Sonstige vereinbarte Themen
3.2 Schulungsplattform
Mit Buchung eines Coaching-Pakets erhält der Kunde zeitlich begrenzten Zugang zur BonusKI Schulungsplattform mit Freischaltung der paketbezogenen Kursbereiche, Begleitmaterialien zum Live-Coaching (Videos, Texte, Übungen) und der Möglichkeit, Fragen im Kursbereich zu stellen.
Der Zugang zur BonusKI Schulungsplattform ist ein kostenloses Zusatzangebot für Kunden mit aktivem Coaching-Paket. Es wird kein gesondertes Entgelt für den Plattformzugang erhoben. Die Plattform dient ausschließlich dazu, die im Coaching vermittelten Inhalte nachzuschlagen und zu vertiefen – sie ist kein eigenständiges Bildungsprodukt und nicht separat buchbar.
Eine eigenständige Registrierung durch den Kunden ist technisch nicht möglich. Der Zugang wird ausschließlich manuell durch den Trainer freigeschaltet. Ein Zugang ohne gleichzeitig gebuchtes Live-Coaching-Paket wird nicht gewährt.
3.3 Entwicklungsleistungen
Im Rahmen von Coaching- oder Beratungspaketen kann der Anbieter zusätzlich Entwicklungsleistungen erbringen. Dazu zählen insbesondere:
- Einrichtung und Konfiguration von KI-Werkzeugen und -Systemen
- Entwicklung individueller Software, Apps oder Automatisierungen
- Umbau, Anpassung und Optimierung bestehender Systeme des Kunden
- Integration von Drittanbieter-Diensten und Schnittstellen (APIs)
Entwicklungsleistungen werden aus dem gebuchten Stundenkontingent erbracht, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3.4 Kein Erfolgsversprechen
Coaching und Beratung sind persönliche Dienstleistungen. Der Anbieter schuldet keine bestimmten Ergebnisse, Umsatzsteigerungen oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg. Der Erfolg hängt wesentlich vom Engagement und der Umsetzung durch den Kunden ab.
Bei Entwicklungsleistungen schuldet der Anbieter die Erstellung der im Angebot beschriebenen Funktionalität. Ein Erfolgsversprechen hinsichtlich wirtschaftlicher Ergebnisse durch den Einsatz der Software wird nicht gegeben.
§ 4 – Angebotsformen, Pakete und Laufzeiten
4.1 Angebotsformen
Der Anbieter bietet zwei Angebotsformen an:
a) Pauschalangebot: Ein festes Stundenkontingent zu einem festen Gesamtpreis mit definierter Vertragslaufzeit. Nicht genutzte Stunden verfallen nach Ablauf der Laufzeit (siehe § 6).
b) Stundenangebot: Abrechnung nach tatsächlich erbrachtem Aufwand zu einem vereinbarten Stundensatz. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder nach Abschluss des Auftrags.
Die jeweilige Angebotsform ergibt sich aus dem konkreten Angebot.
4.2 Standard-Coaching-Pakete (Pauschal)
| Paket | Stunden | Laufzeit | Plattformzugang |
|---|---|---|---|
| Starter | 3 h | 2 Monate | Basis |
| Professional | 10 h | 3 Monate | Standard |
| Advanced | 20 h | 6 Monate | Komplett |
| Premium | 50 h | 6 Monate | Komplett |
Individuelle Pakete mit abweichenden Stunden, Laufzeiten oder Leistungsumfängen sind nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
4.3 Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Freischaltung des Pakets nach vollständiger Zahlung. Nach Ablauf der Laufzeit endet der Vertrag automatisch ohne Kündigung.
Alle gebuchten Stunden müssen innerhalb der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Übertragung in Folgezeiträume.
§ 5 – Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Höhe.
5.2 Bei Pauschalangeboten ist der Gesamtpreis vollständig im Voraus fällig. Die Rechnung wird nach Vertragsschluss ausgestellt und ist binnen 7 Kalendertagen zu begleichen.
5.3 Bei Stundenangeboten erfolgt die Rechnungsstellung monatlich oder nach Abschluss des Auftrags. Rechnungen sind binnen 14 Kalendertagen zu begleichen.
5.4 Die Freischaltung des Coachings, des Plattformzugangs und der Beginn von Entwicklungsleistungen erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang (bei Pauschalangeboten) bzw. nach Vertragsschluss (bei Stundenangeboten).
5.5 Bei Zahlungsverzug hat der Anbieter das Recht:
- den gesetzlichen Verzugsschaden und erforderliche Mahnkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen
- Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend zu machen (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz)
- nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen
- laufende Entwicklungsarbeiten vorübergehend zu unterbrechen, soweit die Unterbrechung verhältnismäßig ist
5.6 Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Kunde die gebuchten Stunden in Anspruch nimmt. Nicht genutzte Stunden begründen keinen Rückerstattungsanspruch (siehe § 6).
5.7 Aufrechnungsverbot: Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
5.8 Zurückbehaltungsrecht: Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 – Verfall von Stunden und Rückerstattung
6.1 Bei Pauschalangeboten müssen alle gebuchten Stunden innerhalb der Vertragslaufzeit (§ 4) in Anspruch genommen werden.
6.2 Nicht bis zum letzten Tag der Vertragslaufzeit geplante oder durchgeführte Stunden verfallen nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Dies gilt nicht, soweit der Kunde rechtzeitig Termine angefragt hat und der Anbieter innerhalb der Laufzeit keine zumutbaren Termine anbieten konnte.
6.3 Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung – weder anteilig noch vollständig – bei:
- Nichtnutzung gebuchter Stunden innerhalb der Laufzeit
- Vorzeitiger Beendigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund
- Abbruch eines Coaching- oder Entwicklungsprojekts auf Wunsch des Kunden
6.4 Laufzeitverlängerungen sind nur mit Vereinbarung in Textform und gegebenenfalls gegen gesonderte Vergütung möglich. Gesetzliche Rechte und Ansprüche aus vom Anbieter zu vertretenden Leistungsstörungen bleiben unberührt.
6.5 Der Kunde ist selbst verantwortlich, Termine rechtzeitig zu vereinbaren. Der Anbieter wird ab der 4. Woche vor Laufzeitende einmalig per E-Mail erinnern, wenn noch ungenutzte Stunden bestehen.
§ 7 – Terminvereinbarung, Absagen und No-Shows
7.1 Termine werden individuell zwischen Anbieter und Kunde per E-Mail oder über das vereinbarte Buchungssystem abgestimmt.
7.2 Mindestvorlaufzeit: Termine müssen mit einer Vorlaufzeit von mindestens 7 Kalendertagen (1 Woche) angefragt werden. Kurzfristigere Termine sind nur nach Verfügbarkeit und ausschließlich bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung möglich.
7.3 Kostenfreie Absage: Der Kunde kann vereinbarte Termine bis 48 Stunden vor Terminbeginn kostenlos absagen oder verschieben.
7.4 Kurzfristige Absage / No-Show:
- Absagen weniger als 48 Stunden vor Termin: Stunde verfällt zu 100 %
- Nichterscheinen ohne Absage: Stunde verfällt zu 100 %
- Eine Ausnahme besteht nur bei nachgewiesener höherer Gewalt (Krankenhausaufenthalt o. ä.)
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. Der Anbieter rechnet ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung des Termins an.
7.5 Absagen durch den Anbieter berechtigen den Kunden zu einem kostenlosen Ersatztermin. Die ausgefallene Stunde bleibt erhalten.
7.6 Der Anbieter bemüht sich, nach Eingang einer Terminanfrage innerhalb von 5 Werktagen einen Terminvorschlag zu unterbreiten. Ein Anspruch auf bestimmte Uhrzeiten oder Wochentage besteht nicht.
§ 8 – Plattformzugang und Nutzungsrechte
8.1 Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein persönliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den freigeschalteten Plattforminhalten.
8.2 Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Jeder Zugang ist personengebunden.
8.3 Verbotene Handlungen:
- Kopieren, Herunterladen oder Speichern von Plattforminhalten (außer erlaubter Funktionen)
- Aufzeichnung von Coaching-Sessions ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters
- Weitergabe, Verkauf oder Veröffentlichung von Inhalten
- Nutzung für Wettbewerber oder zum Aufbau eigener Coaching-Angebote
8.4 Bei Verstößen gegen § 8.3 kann der Anbieter:
- den Kunden abmahnen und zur Unterlassung auffordern
- den Zugang vorübergehend sperren, wenn dies zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen oder Sicherheitsrisiken erforderlich ist
- Schadensersatz geltend machen
Eine dauerhafte Sperre oder außerordentliche Kündigung erfolgt nur bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen. Bereits fällige Vergütungsansprüche und gesetzliche Rechte bleiben unberührt; eine pauschale Einbehaltung noch nicht verdienter Vergütung erfolgt nicht.
§ 9 – Entwicklungsleistungen, Nutzungsrechte und Abnahme
9.1 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte an den im Kundenauftrag erstellten Softwarebestandteilen, Applikationen, Konfigurationen, Automatisierungen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen (nachfolgend: „Arbeitsergebnisse“).
Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene interne Geschäftszwecke. Eine Übertragung, Unterlizenzierung, Veröffentlichung oder Weiterverwertung gegenüber Dritten bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
9.2 Lizenz-Rückbehalt des Anbieters
Vorbestehende oder wiederverwendbare Basis-Komponenten, Frameworks, Bibliotheken, Templates, Werkzeuge, allgemeine Methoden und Konzepte des Anbieters verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält daran nur die Nutzungsrechte, die zur vertragsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere:
- Generische Code-Bausteine und Templates
- Eigene Frameworks und Werkzeuge des Anbieters
- Allgemeine Methoden, Konzepte und Architekturen
Kundenspezifische Daten, Inhalte, Geschäftslogik, Zugangsdaten und vom Kunden bereitgestellte Materialien verbleiben beim Kunden. Open-Source- und Drittanbieter-Komponenten gelten nach den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
9.3 Abnahme
Der Kunde hat das Werk innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe zu prüfen und die Abnahme schriftlich zu erklären oder begründete Mängel zu rügen.
Erfolgt innerhalb der Prüffrist keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.
Die Nutzung des Werks im produktiven Betrieb gilt ebenfalls als Abnahme.
9.4 Gewährleistung bei Entwicklungsleistungen
Für Mängel an abgenommenen Entwicklungsleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme, soweit keine zwingenden längeren Fristen gelten. Der Anbieter ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
Keine Mängel sind Änderungswünsche, Erweiterungen, Fehler infolge nachträglicher Änderungen durch den Kunden oder Dritte sowie Störungen durch Drittanbieter-Dienste, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.
9.5 Kein laufender Support
Die Leistung umfasst keinen laufenden technischen Support, kein Hosting und keine Wartung nach Abnahme, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde. Für laufende Betreuung kann ein separater Support-Vertrag geschlossen werden.
9.6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Für Entwicklungsleistungen ist der Kunde verpflichtet:
- Erforderliche Zugänge, Daten und Informationen rechtzeitig bereitzustellen
- Ansprechpartner zu benennen, die entscheidungsbefugt sind
- Feedback und Abnahmen in den vereinbarten Fristen zu erteilen
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Die Vertragslaufzeit verlängert sich hierdurch nicht.
§ 10 – Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C)
Hinweis: Die Leistungen des Anbieters richten sich vorrangig an Unternehmer (§ 14 BGB). Verträge mit Verbrauchern bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung (§ 1.2). Im Falle eines Verbrauchervertrages gilt:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Bonus Service BS GmbH, Dorotheenstr. 5, 45130 Essen, E-Mail: info@bonuski.de mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Widerruf informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Im Widerrufsfall erstatten wir alle Zahlungen, die wir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung zurück.
Wenn Sie verlangt haben, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen bis zu dem Zeitpunkt entspricht, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet haben.
Erlöschen des Widerrufsrechts bei Sofortbeginn
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen vorzeitig, wenn:
- der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat, und
- der Kunde vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
- der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert.
§ 11 – Kündigung und vorzeitige Vertragsbeendigung
11.1 Der Vertrag läuft bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ist nicht möglich.
11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 626 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Dauerhafter Nichterbringbarkeit der Leistung durch den Anbieter (z. B. Krankheit)
- Schwerem Vertrauensbruch
11.3 Bei Kündigung durch den Kunden aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, bleibt der volle Vergütungsanspruch bestehen. Bereits erbrachte Teilleistungen (insbesondere Entwicklungsergebnisse) werden übergeben, sofern die Vergütung hierfür vollständig entrichtet wurde.
11.4 Bei Kündigung durch den Anbieter infolge eines schuldhaften Vertragsverstoßes des Kunden (§ 8.3, Zahlungsverzug etc.) wird keine Rückerstattung gewährt.
§ 12 – Urheberrecht und Vertraulichkeit
12.1 Alle im Coaching und auf der Plattform verwendeten Schulungsmaterialien, Methoden, Konzepte und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält ausschließlich ein persönliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zeitraum.
12.2 Für im Kundenauftrag erstellte Arbeitsergebnisse gilt § 9.
12.3 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Vertragszwecke zu nutzen. Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Konzepte, Quellcode, Zugangsdaten, Preisgestaltung, Kundendaten und Geschäftsstrategien.
12.4 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
12.5 Bei schuldhaftem schwerwiegendem Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht kann die verletzte Partei eine angemessene Vertragsstrafe verlangen. Die Höhe wird im Einzelfall nach Schwere, Dauer und Verschulden bestimmt und ist auf höchstens 5.000,00 EUR je Verstoß begrenzt. Die gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit bleibt unberührt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt möglich; die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
§ 13 – Haftung und Gewährleistung
13.1 Allgemeine Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für:
- Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen
13.2 Beschränkte Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Soweit nicht Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf die vom Kunden für den betreffenden Auftrag gezahlte Vergütung begrenzt.
13.3 Haftungsausschluss Coaching und Beratung
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für:
- Ausbleibende wirtschaftliche Erfolge des Kunden
- Geschäftsentscheidungen des Kunden auf Basis von Coaching-Inhalten
- Technische Ausfälle der Schulungsplattform, die nicht vom Anbieter verschuldet sind
13.4 Haftungsausschluss Entwicklungsleistungen
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für:
- Datenverluste beim Kunden, soweit der Schaden bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung vermeidbar gewesen wäre
- Ausfälle und Änderungen von Drittanbieter-Diensten (APIs, Cloud-Services, KI-Modelle etc.), soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat
- Schäden durch eigenmächtige Änderungen des Kunden oder Dritter an der vom Anbieter erstellten Software nach Abnahme
- Kompatibilitätsprobleme durch Updates, Systemänderungen oder Konfigurationsänderungen auf Seiten des Kunden nach Abnahme, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat
- Sicherheitslücken in Drittanbieter-Komponenten (Open-Source-Bibliotheken, Frameworks), die nach Abnahme bekannt werden und vom Anbieter nicht zu vertreten sind
Die Haftungsregelungen aus § 13.1 und § 13.2 bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.
13.5 Gewährleistung Entwicklung
Für die Gewährleistung bei Entwicklungsleistungen gilt ausschließlich § 9.4.
13.6 Verjährung
Ansprüche des Kunden aus dem Vertragsverhältnis verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.
13.7 Technische Störungen Plattform
Bei technischen Störungen der Schulungsplattform, die länger als 48 Stunden andauern und vom Anbieter zu vertreten sind, wird die Vertragslaufzeit entsprechend verlängert.
§ 14 – Datenschutz
14.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG).
14.2 Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter: bonuski.de/datenschutz
14.3 Coaching-Sitzungen werden nicht aufgezeichnet, es sei denn, beide Parteien stimmen der Aufzeichnung ausdrücklich schriftlich zu.
14.4 Im Rahmen von Entwicklungsleistungen übergebene Kundendaten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet und nach Abschluss des Auftrags auf Wunsch des Kunden gelöscht oder zurückgegeben.
§ 15 – Abtretung, Leistungsänderung und höhere Gewalt
15.1 Abtretungsverbot
Der Kunde darf Rechte und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nicht ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform an Dritte abtreten oder übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. § 354a HGB und sonstige zwingende gesetzliche Abtretungsrechte bleiben unberührt.
15.2 Leistungsänderungsrecht
Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarte Leistung in zumutbarem Umfang abweichend zu erbringen, wenn:
- dies aus technischen Gründen erforderlich ist (z. B. Änderung von Drittanbieter-Schnittstellen, Abkündigung von Diensten, Sicherheitsupdates)
- die Änderung den Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich verändert
- der Kunde über die Änderung vorab informiert wird
Bei wesentlichen Änderungen hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit Erstattung des nicht erbrachten Leistungsanteils.
15.3 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, Krieg, Ausfall wesentlicher Infrastruktur (Internet, Strom, Cloud-Dienste).
Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu informieren. Vertragslaufzeiten verlängern sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die höhere Gewalt länger als 3 Monate, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
15.4 Keine Exklusivität
Der Vertrag begründet kein Exklusivverhältnis. Der Anbieter ist berechtigt, gleichartige Leistungen für andere Kunden – auch Wettbewerber des Kunden – zu erbringen, sofern die Vertraulichkeitspflichten (§ 12) gewahrt bleiben.
§ 16 – Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (Essen), sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
16.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Dokumentationsgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
16.5 Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16.6 Legen beide Parteien eigene AGB zugrunde und widersprechen sich einzelne Regelungen, gelten im Umfang des Widerspruchs die gesetzlichen Regelungen. Im Übrigen bleiben übereinstimmende Regelungen wirksam, soweit sie wirksam einbezogen wurden.
Stand: Februar 2026 | Version 2.1
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