Zum Hauptinhalt springen
Richtungsweisende Pfeile als Symbol für BonusKI AGB für Geschäftskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Coaching, Beratung & Entwicklungsleistungen

§ 1 – Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Coaching, Beratung, Schulung und Entwicklungsleistungen zwischen der

Bonus Service BS GmbH (BonusKI)

Geschäftsführer: Uwe Cronenbroeck

Dorotheenstr. 5, 45130 Essen

E-Mail: info@bonuski.de

Tel.: 0201-89083160

USt-IdNr.: DE368446470

HRB 35537 Amtsgericht Essen

(nachfolgend: „Anbieter“)

und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend: „Kunde“).

1.2 Die Leistungen des Anbieters richten sich vorrangig an Unternehmer (§ 14 BGB). Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nur auf Basis gesonderter Vereinbarung geschlossen; für solche Verträge gelten die gesonderten Privatkunden-AGB.

1.3 Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 – Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien, oder
  • schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters nach Buchung durch den Kunden, oder
  • Annahme eines über Lexoffice oder vergleichbare Systeme erstellten Angebots durch den Kunden.

2.2 Angebote und Preisangaben des Anbieters sind freibleibend und nicht bindend, bis ein Vertrag gemäß 2.1 geschlossen wird.

2.3 Der Anbieter behält sich vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z. B. bei Kapazitätsengpässen oder Nichteignung).

§ 3 – Leistungsbeschreibung

3.1 Coaching-Leistungen

Der Anbieter erbringt individuelle 1:1 Coaching-Sitzungen per Videokonferenz oder persönlich (nach Vereinbarung) in den Bereichen:

  • Künstliche Intelligenz (KI) und Automatisierung
  • KI-Implementierung in Unternehmen
  • Digitale Transformation und Prozessoptimierung
  • Sonstige vereinbarte Themen

3.3 Entwicklungsleistungen

Im Rahmen von Coaching- oder Beratungspaketen kann der Anbieter zusätzlich Entwicklungsleistungen erbringen. Dazu zählen insbesondere:

  • Einrichtung und Konfiguration von KI-Werkzeugen und -Systemen
  • Entwicklung individueller Software, Apps oder Automatisierungen
  • Umbau, Anpassung und Optimierung bestehender Systeme des Kunden
  • Integration von Drittanbieter-Diensten und Schnittstellen (APIs)

Entwicklungsleistungen werden im vereinbarten Umfang erbracht. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

3.4 Kein Erfolgsversprechen

Coaching und Beratung sind persönliche Dienstleistungen. Der Anbieter schuldet keine bestimmten Ergebnisse, Umsatzsteigerungen oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg. Der Erfolg hängt wesentlich vom Engagement und der Umsetzung durch den Kunden ab.

Bei Entwicklungsleistungen schuldet der Anbieter die Erstellung der im Angebot beschriebenen Funktionalität. Ein Erfolgsversprechen hinsichtlich wirtschaftlicher Ergebnisse durch den Einsatz der Software wird nicht gegeben.

§ 4 – Angebot, Leistungsumfang und Vertragslaufzeit

4.1 Individuelles Angebot

Der Anbieter erstellt für jede Anfrage ein individuelles Angebot. Der Umfang der Leistung, die Vergütung, der Zahlungsplan und der Zeitraum, innerhalb dessen die Leistung abzurufen ist, ergeben sich ausschließlich aus diesem Angebot. Standardpakete werden nicht angeboten.

Das Angebot benennt, ob die Vergütung pauschal für einen festgelegten Leistungsumfang oder nach tatsächlichem Aufwand erfolgt. Bei Vergütung nach Aufwand wird monatlich oder nach Abschluss des Auftrags abgerechnet.

Das Angebot wird dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform übermittelt und ist Bestandteil des Vertrages.

4.2 Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Freischaltung der Leistung nach vollständiger Zahlung. Nach Ablauf der Laufzeit endet der Vertrag automatisch ohne Kündigung.

Die im Angebot vereinbarten Leistungen sind innerhalb der Vertragslaufzeit abzurufen. Näheres regelt § 6.

§ 5 – Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Höhe.

5.2 Bei pauschaler Vergütung ist der Gesamtpreis vollständig im Voraus fällig. Die Rechnung wird nach Vertragsschluss ausgestellt und ist binnen 7 Kalendertagen zu begleichen.

5.3 Bei Vergütung nach Aufwand erfolgt die Rechnungsstellung monatlich oder nach Abschluss des Auftrags. Rechnungen sind binnen 14 Kalendertagen zu begleichen.

5.4 Die Freischaltung des Coachings und der Beginn von Entwicklungsleistungen erfolgen nach vollständigem Zahlungseingang (bei pauschaler Vergütung) bzw. nach Vertragsschluss (bei Vergütung nach Aufwand). Wird nach Aufwand vergütet, erfolgt die Abrechnung in Einheiten von 15 Minuten; angefangene Einheiten werden anteilig berechnet. Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus werden nur nach vorheriger Freigabe in Textform erbracht und vergütet.

5.5 Bei Zahlungsverzug hat der Anbieter das Recht:

  • den gesetzlichen Verzugsschaden und erforderliche Mahnkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen
  • Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend zu machen (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz)
  • nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen
  • laufende Entwicklungsarbeiten vorübergehend zu unterbrechen, soweit die Unterbrechung verhältnismäßig ist

5.6 Bei pauschaler Vergütung besteht die Zahlungsverpflichtung unabhängig davon, ob der Kunde die vereinbarten Leistungen abruft. Nicht abgerufene Leistungen begründen keinen Rückerstattungsanspruch (siehe § 6).

5.7 Aufrechnungsverbot: Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

5.8 Zurückbehaltungsrecht: Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6 – Leistungszeitraum und Rückerstattung

6.1 Der Zeitraum, innerhalb dessen die vereinbarten Leistungen abzurufen sind, ergibt sich aus dem Angebot (§ 4).

6.2 Der Anbieter bietet innerhalb dieses Zeitraums Termine im vereinbarten Umfang an. Leistungen, die bis zum Ende des Zeitraums nicht abgerufen wurden, verfallen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde rechtzeitig Termine angefragt hat und der Anbieter innerhalb des Zeitraums keine zumutbaren Termine anbieten konnte.

6.3 Ist der Kunde durch Krankheit oder einen vergleichbaren, von ihm nicht zu vertretenden Grund nachweislich an der Teilnahme gehindert, verlängert sich der Zeitraum um die Dauer der Verhinderung, höchstens um acht Wochen.

6.4 Ruft der Kunde vereinbarte Leistungen innerhalb des Zeitraums nicht ab, besteht insoweit kein Anspruch auf Rückerstattung. Kündigt der Kunde den Vertrag, richten sich die Vergütungs- und Erstattungsfolgen nach § 10.

6.5 Verlängerungen des Zeitraums sind nur mit Vereinbarung in Textform und gegebenenfalls gegen gesonderte Vergütung möglich. Gesetzliche Rechte und Ansprüche aus vom Anbieter zu vertretenden Leistungsstörungen bleiben unberührt.

6.6 Der Kunde ist selbst verantwortlich, Termine rechtzeitig zu vereinbaren. Der Anbieter wird ab der 4. Woche vor Ablauf des Zeitraums einmalig per E-Mail erinnern, wenn noch Leistungen offen sind.

§ 7 – Terminvereinbarung, Absagen und No-Shows

7.1 Termine werden individuell zwischen Anbieter und Kunde per E-Mail oder über das vereinbarte Buchungssystem abgestimmt.

7.2 Mindestvorlaufzeit: Termine müssen mit einer Vorlaufzeit von mindestens 7 Kalendertagen (1 Woche) angefragt werden. Kurzfristigere Termine sind nur nach Verfügbarkeit und ausschließlich bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung möglich.

7.3 Kostenfreie Absage: Der Kunde kann vereinbarte Termine bis 48 Stunden vor Terminbeginn kostenlos absagen oder verschieben.

7.4 Kurzfristige Absage / No-Show:

  • Absagen weniger als 48 Stunden vor Termin: 50 % der auf den Termin entfallenden Vergütung
  • Nichterscheinen ohne vorherige Absage: 100 % der auf den Termin entfallenden Vergütung
  • Eine Ausnahme besteht nur bei nachgewiesener höherer Gewalt (Krankenhausaufenthalt o. ä.)

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. Der Anbieter rechnet ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung des Termins an.

7.5 Absagen durch den Anbieter berechtigen den Kunden zu einem kostenlosen Ersatztermin. Die ausgefallene Stunde bleibt erhalten.

7.6 Der Anbieter bemüht sich, nach Eingang einer Terminanfrage innerhalb von 5 Werktagen einen Terminvorschlag zu unterbreiten. Ein Anspruch auf bestimmte Uhrzeiten oder Wochentage besteht nicht.

§ 8 – Entwicklungsleistungen, Nutzungsrechte und Abnahme

8.1 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte an den im Kundenauftrag erstellten Softwarebestandteilen, Applikationen, Konfigurationen, Automatisierungen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen (nachfolgend: „Arbeitsergebnisse“).

Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene interne Geschäftszwecke. Eine Übertragung, Unterlizenzierung, Veröffentlichung oder Weiterverwertung gegenüber Dritten bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

8.2 Lizenz-Rückbehalt des Anbieters

Vorbestehende oder wiederverwendbare Basis-Komponenten, Frameworks, Bibliotheken, Templates, Werkzeuge, allgemeine Methoden und Konzepte des Anbieters verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält daran nur die Nutzungsrechte, die zur vertragsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere:

  • Generische Code-Bausteine und Templates
  • Eigene Frameworks und Werkzeuge des Anbieters
  • Allgemeine Methoden, Konzepte und Architekturen

Kundenspezifische Daten, Inhalte, Geschäftslogik, Zugangsdaten und vom Kunden bereitgestellte Materialien verbleiben beim Kunden. Open-Source- und Drittanbieter-Komponenten gelten nach den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

8.3 Abnahme

Der Kunde hat das Werk innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe zu prüfen und die Abnahme schriftlich zu erklären oder begründete Mängel zu rügen.

Der Anbieter weist den Kunden bei der Übergabe des Werks und mit Beginn der Prüffrist ausdrücklich darauf hin, dass sein Schweigen als Abnahme gilt. Erfolgt innerhalb der Prüffrist keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.

Die Nutzung des Werks im produktiven Betrieb gilt ebenfalls als Abnahme.

8.4 Gewährleistung bei Entwicklungsleistungen

Für Mängel an abgenommenen Entwicklungsleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme, soweit keine zwingenden längeren Fristen gelten. Der Anbieter ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

Keine Mängel sind Änderungswünsche, Erweiterungen, Fehler infolge nachträglicher Änderungen durch den Kunden oder Dritte sowie Störungen durch Drittanbieter-Dienste, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

8.5 Kein laufender Support

Die Leistung umfasst keinen laufenden technischen Support, kein Hosting und keine Wartung nach Abnahme, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde. Für laufende Betreuung kann ein separater Support-Vertrag geschlossen werden.

8.6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Für Entwicklungsleistungen ist der Kunde verpflichtet:

  • Erforderliche Zugänge, Daten und Informationen rechtzeitig bereitzustellen
  • Ansprechpartner zu benennen, die entscheidungsbefugt sind
  • Feedback und Abnahmen in den vereinbarten Fristen zu erteilen

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Die Vertragslaufzeit verlängert sich hierdurch nicht.

§ 9 – Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C)

Hinweis: Die Leistungen des Anbieters richten sich vorrangig an Unternehmer (§ 14 BGB). Verträge mit Verbrauchern bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung (§ 1.2). Im Falle eines Verbrauchervertrages gilt:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Bonus Service BS GmbH, Dorotheenstr. 5, 45130 Essen, Telefon: 0201-89083160, E-Mail: info@bonuski.de mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Widerruf informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Im Widerrufsfall erstatten wir alle Zahlungen, die wir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung zurück. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wenn Sie verlangt haben, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen bis zu dem Zeitpunkt entspricht, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet haben.

Erlöschen des Widerrufsrechts bei Sofortbeginn

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen vorzeitig, wenn:

  • der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat, und
  • der Kunde vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
  • der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert.

§ 10 – Kündigung und vorzeitige Vertragsbeendigung

10.1 Der Vertrag läuft bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit.

10.2 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. Coaching und Beratung sind Dienste höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden; das Kündigungsrecht folgt aus § 627 BGB. Entwicklungsleistungen kann der Kunde bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Die Kündigung bedarf der Textform.

10.3 Kündigt der Kunde Coaching- oder Beratungsleistungen zur Unzeit, ohne dass ein vom Anbieter zu vertretender Grund vorliegt, hat er dem Anbieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 627 Abs. 2 BGB).

10.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 626 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Dauerhafter Nichterbringbarkeit der Leistung durch den Anbieter (z. B. Krankheit)
  • Schwerem Vertrauensbruch

10.5 Kündigt der Kunde aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, gilt für die Vergütung:

  • Coaching und Beratung: Der Anbieter kann die Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen verlangen (§ 628 Abs. 1 BGB). Darüber hinaus bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
  • Entwicklungsleistungen: Der Anbieter behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; er muss sich anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 648 Satz 2 BGB).

Bereits erbrachte Teilleistungen (insbesondere Entwicklungsergebnisse) werden übergeben, sofern die Vergütung hierfür vollständig entrichtet wurde.

10.6 Kündigt der Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund (z. B. Zahlungsverzug), behält er den Vergütungsanspruch für die bis dahin erbrachten Leistungen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 11 – Urheberrecht und Vertraulichkeit

11.1 Alle im Coaching verwendeten Schulungsmaterialien, Methoden, Konzepte und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt ; die Rechte daran stehen dem Anbieter zu. Der Kunde erhält ausschließlich ein persönliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zeitraum.

11.2 Für im Kundenauftrag erstellte Arbeitsergebnisse gilt § 8.

11.3 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Vertragszwecke zu nutzen. Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Konzepte, Quellcode, Zugangsdaten, Preisgestaltung, Kundendaten und Geschäftsstrategien.

11.4 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.

11.5 Bei schuldhaftem schwerwiegendem Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht kann die verletzte Partei eine angemessene Vertragsstrafe verlangen. Die Höhe wird im Einzelfall nach Schwere, Dauer und Verschulden bestimmt und ist auf höchstens 5.000,00 EUR je Verstoß begrenzt. Die gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit bleibt unberührt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt möglich; die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.

§ 12 – Haftung und Gewährleistung

12.1 Allgemeine Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für:

  • Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen

12.2 Beschränkte Haftung

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Soweit nicht Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf die vom Kunden für den betreffenden Auftrag gezahlte Vergütung begrenzt.

12.3 Haftungsausschluss Coaching und Beratung

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für:

  • Ausbleibende wirtschaftliche Erfolge des Kunden
  • Geschäftsentscheidungen des Kunden auf Basis von Coaching-Inhalten

12.4 Haftungsausschluss Entwicklungsleistungen

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für:

  • Datenverluste beim Kunden, soweit der Schaden bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung vermeidbar gewesen wäre
  • Ausfälle und Änderungen von Drittanbieter-Diensten (APIs, Cloud-Services, KI-Modelle etc.), soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat
  • Schäden durch eigenmächtige Änderungen des Kunden oder Dritter an der vom Anbieter erstellten Software nach Abnahme
  • Kompatibilitätsprobleme durch Updates, Systemänderungen oder Konfigurationsänderungen auf Seiten des Kunden nach Abnahme, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat
  • Sicherheitslücken in Drittanbieter-Komponenten (Open-Source-Bibliotheken, Frameworks), die nach Abnahme bekannt werden und vom Anbieter nicht zu vertreten sind

Die Haftungsregelungen aus § 12.1 und § 12.2 bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.

12.5 Gewährleistung Entwicklung

Für die Gewährleistung bei Entwicklungsleistungen gilt ausschließlich § 8.4.

12.6 Verjährung

Ansprüche des Kunden aus dem Vertragsverhältnis verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Ansprüche bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln sowie Ansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des § 12.2.

§ 13 – Datenschutz

13.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG).

13.2 Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter: bonuski.de/datenschutz

13.3 Coaching-Sitzungen werden nicht aufgezeichnet, es sei denn, beide Parteien stimmen der Aufzeichnung ausdrücklich schriftlich zu.

13.4 Im Rahmen von Entwicklungsleistungen übergebene Kundendaten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet und nach Abschluss des Auftrags auf Wunsch des Kunden gelöscht oder zurückgegeben.

§ 14 – Abtretung, Leistungsänderung und höhere Gewalt

14.1 Abtretungsverbot

Der Kunde darf Rechte und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nicht ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform an Dritte abtreten oder übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. § 354a HGB und sonstige zwingende gesetzliche Abtretungsrechte bleiben unberührt.

14.2 Leistungsänderungsrecht

Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarte Leistung in zumutbarem Umfang abweichend zu erbringen, wenn:

  • dies aus technischen Gründen erforderlich ist (z. B. Änderung von Drittanbieter-Schnittstellen, Abkündigung von Diensten, Sicherheitsupdates)
  • die Änderung den Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich verändert
  • der Kunde über die Änderung vorab informiert wird

Bei wesentlichen Änderungen hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit Erstattung des nicht erbrachten Leistungsanteils.

14.3 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, Krieg, Ausfall wesentlicher Infrastruktur (Internet, Strom, Cloud-Dienste).

Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu informieren. Vertragslaufzeiten verlängern sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die höhere Gewalt länger als 3 Monate, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

14.4 Keine Exklusivität

Der Vertrag begründet kein Exklusivverhältnis. Der Anbieter ist berechtigt, gleichartige Leistungen für andere Kunden – auch Wettbewerber des Kunden – zu erbringen, sofern die Vertraulichkeitspflichten (§ 11) gewahrt bleiben.

§ 15 – Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (Essen), sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

15.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Dokumentationsgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

15.5 Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15.6 Legen beide Parteien eigene AGB zugrunde und widersprechen sich einzelne Regelungen, gelten im Umfang des Widerspruchs die gesetzlichen Regelungen. Im Übrigen bleiben übereinstimmende Regelungen wirksam, soweit sie wirksam einbezogen wurden.

Stand: August 2026 | Version 2.4

© BonusKI – Bonus Service BS GmbH | bonuski.de

WhatsApp